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Vertrauen ist gut – verbindliche Regeln sind besser – Ö-Norm 3355

Euras Cert für Drymat-SystemeDrymat® arbeitet nach allgemein anerkannten naturwissenschaftlichen Prinzipien – festgeschrieben in der Ö-Norm 3355.


Nach EU-Recht ist diese in Österreich ausgearbeitete Norm auch in Deutschland verbindlich. Sie regelt in drei Teilen die "Trockenlegung von feuchtem Mauerwerk". Teil 2 lässt gegen aufsteigende kapillare Feuchtigkeit drei Verfahren zu: das mechanische Verfahren mittels Sägen, das chemische Verfahren mittels Injektage und das "elektrophysikalische Verfahren zur Potenzialumkehr mittels Elektroden", wie Sie es in unserem Video1 beschrieben finden.

Mit der elektrophysikalischen Mauerentfeuchtung erfüllt Drymat® die Ö-Norm 3355 lückenlos und ohne Kompromisse. Das bedeutet für Sie die angenehme Gewissheit, dass in Ihrem Haus ein fachlich und wissenschaftlich streng geprüftes Verfahren zum Einsatz kommt. Wenn Sie zusätzlich auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie die Überwachung des Entfeuchtungs- und Entsalzungsprozesses auch durch den TÜV oder ein staatlich akkreditiertes Baustoffprüflabor vornehmen lassen – gegen einen kleinen Aufpreis.

* Die ÖNORM ist anzuwenden für Maßnahmen an bestehendem Mauerwerk, die der Verhinderung oder Begrenzung des kapillaren Aufsteigens von Feuchtigkeit dienen. Es werden ausschließlich Verfahrensgruppen berücksichtigt, deren Wirkungsweise naturwissenschaftlich allgemein anerkannt und deren praktische Tauglichkeit erwiesen ist. Diese ÖNORM richtet sich an alle mit der Planung, Ausschreibung und Überwachung von derartigen Maßnahmen befassten Personen. Der vorliegende Teil 2 ist nur im Zusammenhang mit den Teilen 1 und 3 dieser ÖNORM anzuwenden. Für die Werkvertragsregelung gibt es die ÖNORM B 2202.